Konfliktmoderation

Unterschied Klärungshilfe und Mediation


Klärungshilfe ist eine spezielle Methode der Mediation, die hauptsächlich dort eingesetzt wird, wo die Beteiligten auch nach der Konfliktlösung noch zusammen leben oder arbeiten müssen.

Unterschied Klärungshilfe und Mediation

Daraus ergeben sich vier grundlegende Unterschiede zu anderen Mediationsverfahren:

  1. Vorab finden im Unterschied zur Mediation keine Einzelgespräche statt, um möglichst unvoreingenommen die erste Situationsschilderung der Beteiligten aufzunehmen. Die Anwesenheit aller Beteiligten bei den Perspektivschilderungen der anderen begünstigt die Klärbarkeit des Konflikts. Die Klärungshilfe hat grundsätzlich zum Ziel die transparente und direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten zu fördern, als wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Lösungen. Eine Ausnahme bilden die ausführlichen Vorgespräche mit der obersten am Konflikt direkt bzw. indirekt beteiligten Führungskraft. Diese sind nötig, um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, die auch in schwierigen Phasen des Gesprächs Stabilität gewährleistet.
  2. Die Klärungshilfe thematisiert ausdrücklich schwierige Gefühle wie Wut, Neid, Scham, Enttäuschungen, denn sie verdecken den Blick auf eine nachhaltige Lösung. Statt sie zu reglementieren, zu ignorieren oder gar zu sanktionieren werden sie in der Klärungshilfe thematisiert und durch Verstehen und Vertiefen sukzessiv deeskaliert. Erst danach kann eine Lösung erarbeitet werden, die auch wirklich tragfähig ist.
  3. Daraus resultiert, dass es in der Klärungshilfe keine Gesprächs- bzw. Formulierungsregeln gibt, um möglichst unmittelbar mit den Gefühlen der anderen in Kontakt zu kommen.
  4. Das Lösen von innerbetrieblichen Konflikten ist Teil der Fürsorgepflicht jeder Führungskraft und somit eine Führungsaufgabe. Mit dem Ziel die Arbeitsfähigkeit des Teams wiederherzustellen und die Gefährdung der Zielerreichung abzuwenden, lädt die oberste am Konflikt direkt bzw. indirekt beteiligte Führungskraft das Team zur Klärung ein. Damit der Vorgesetzte in Konfliktsituationen seine Fürsorgepflicht wahrnehmen kann, muss er mit seinen Mitarbeitern ein klärendes Gespräche führen. Entsprechend ist eine Teilnahme für den Mitarbeiter verpflichtend. Eine passive Teilnahme des Mitarbeiters wird respektiert.

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